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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON NICOLAS MINDER FILMPRODUKTION

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Stand: Juni 2025

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1. Vertragsgegenstand


1.1 Diese AGB gelten für alle Werkverträge zwischen dem Auftraggeber und Nicolas Minder Filmproduktion (nachfolgend „Auftragnehmer“) für Color Grading-Dienstleistungen inkl. Nebenleistungen wie Beratung, Datenhandling oder Zwischenversionen.


1.1a Als «Werk» gilt die final bearbeitete Fassung der angelieferten audiovisuellen Inhalte mit farblicher Gestaltung (Color Grading). Je nach Vereinbarung umfasst dies Masterfiles, Bildversionen oder andere Endformate. Das Werk stellt das vertraglich geschuldete Ergebnis gemäss Art. 363 OR dar.


1.2 Der Werkvertrag besteht aus einem Vertrag oder einer Offerte und diesen AGB. Bei Widersprüchen geht der Vertrag bzw. die Offerte den AGB vor. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, schriftliche Annahme der Offerte oder durch eine sonstige schriftliche Bestätigung bzw. Vereinbarung zustande.


1.3 Die Offerte des Auftragnehmers basiert in der Regel auf der Anfrage des Auftraggebers und enthält – je nach Detaillierungsgrad – Angaben zum Werkpreis, zur Werkbeschreibung, zu enthaltenen Rechteabgeltungen (z. B. für LUTs oder Presets), zu Bildversionen, Trägerformaten, Produktionsdaten, Ablieferungstermin sowie kundenseitigen Anforderungen. Sofern relevant, wird auch der vorgesehene Nutzungsrahmen (z. B. Festival, Online, TV, Kino) festgehalten.


1.4 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Inhalte, Abläufe, Preise, Materialien, Vorschauen, Zugangsdaten und sensible Daten – auch nach Vertragsende. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Dritte ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

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2. Werkerstellung und Ablieferung


2.1 Der Auftragnehmer erstellt das Werk gemäss den im Werkvertrag festgehaltenen Vorgaben. Technische Abweichungen bei der Darstellung aufgrund abweichender oder nicht kalibrierter Geräte (z. B. Smartphones oder Office-Monitore) gelten nicht als Mängel.


2.2 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Materialien in technisch ausreichender Qualität spätestens 12 Stunden vor Projektbeginn zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart.


2.3 Änderungswünsche am vereinbarten Werkumfang müssen mindestens 2 Kalendertage vor Projektbeginn mitgeteilt werden. Spätere Änderungen können Mehrkosten verursachen und Termine verschieben.


2.4 Zusätzliche oder nachträgliche Leistungen werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers erbracht. Eine Zustimmung kann auch formlos (z. B. mündlich oder per Textnachricht) erfolgen.


2.5 Verzögerungen infolge unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, verspätete Materialanlieferung, schwerwiegende technische Defekte) verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Kopien aller gelieferten Materialien zu behalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust infolge höherer Gewalt, technischer Defekte oder Fremdverschulden Dritter.


2.6 Lieferverzug berechtigt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Rückbehalt oder Preisnachlass.


2.7 Die Annahme des Werkes darf nur bei gravierenden Mängeln verweigert werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Nachbesserungsfrist unter Angabe der Mängel schriftlich zu gewähren. Eine zweite Nachbesserung ist zuzulassen, sofern technisch und zeitlich zumutbar.


2.8 Der fertige Download-Link wird dem Auftraggeber während 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Quelldateien wie Projektdateien, LUTs, Presets, Einstellungen, Plug-ins, nicht exportierte Masterformate etc. sind nicht im Lieferumfang enthalten, sofern nicht separat vereinbart. Sie bleiben – insbesondere bei kommerziellen oder selbstentwickelten Tools – im Eigentum des Auftragnehmers oder der jeweiligen Lizenzgeber und werden nicht separat herausgegeben oder lizenziert.

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3. Verschiebung und Rücktritt


3.1 Wird ein bestätigter Auftrag vom Auftraggeber verschoben, sind folgende pauschale Entschädigungen fällig:

  • Bis 7 Kalendertage vor Projektbeginn: 12,5% des Werkpreises;

  • Bis 3 Kalendertage vor Projektbeginn: 25% des Werkpreises;

  • Bis 1 Kalendertag vor Projektbeginn: 37,5% des Werkpreises.


Ein geringerer Schaden kann nachgewiesen werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztermine. Diese bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.


3.2 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber gelten folgende Entschädigungen:

  • Bis 7 Kalendertage vor Projektbeginn: 50% des Werkpreises;

  • Während Durchführung: Bereits geleistete Arbeiten werden vollumfänglich verrechnet, mindestens jedoch 50% des Werkpreises;

  • Nach Leistungserbringung: 100% des Werkpreises.


3.3 Tritt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund zurück, werden bereits geleistete Anzahlungen innerhalb von 10 Tagen zurückerstattet. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


Als wichtiger Grund gelten u.a.:

  • Verspätete Leistung oder sonstige Pflichtverletzungen des Auftraggebers (z. B. fehlendes Material, Terminversäumnisse);

  • Wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Vertragserfüllung objektiv unmöglich ist und die Unmöglichkeit nicht durch den Auftragnehmer verschuldet ist;

  • Die geforderte Leistung gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstösst;

  • Bei Krankheit des Auftragnehmers oder einem Todesfall in der Familie des Auftragnehmers;

  • Bei Verstoss des Auftraggebers gegen Absprachen oder Nebenpflichten.

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Diese Liste ist nicht abschliessend.


3.4 Bei höherer Gewalt können beide Parteien zurücktreten. Erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

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4. Vergütung und Zahlungsbedingungen


4.1 Der vereinbarte Werkpreis umfasst Herstellung und Nutzungsrechte.


4.2 Der Werkpreis ist ein Festpreis. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Herstellungskosten.

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4.3 Nicht im Werkpreis enthalten und separat verrechnet werden:

  • Zusätzliche und nachträgliche Arbeiten;

  • Arbeit ausserhalb der regulären Arbeitszeit (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr).


4.4 Bei Projektunterbrüchen durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilsmässig abzurechnen.


4.5 Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Skonto zu begleichen.


4.6 Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet.


4.7 Bei verspäteter Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, die Projektarbeit zu verschieben oder abzubrechen, unter voller Schadloshaltung durch den Auftraggeber.


4.8 Allfällige Mängel berechtigen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln zu Rückbehalten.


4.9 Für Paketbuchungen gelten ergänzend die Zahlungsregelungen gemäss Ziff. 5.3.

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5. Paketbuchungen


5.1 Paketbuchungen (Color Companion) sind vergünstigte Pauschalangebote, die dem Auftraggeber eine rabattierte Tagesrate gewähren. Sie sind personenbezogen, nur für den im Vertrag genannten Auftraggeber gültig und nicht übertragbar. Die Buchung ist verbindlich und vollumfänglich zahlungspflichtig, unabhängig davon, ob alle Einzeltage genutzt werden.


5.2 Das Paket muss – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – innerhalb von 12 Monaten ab Buchungsdatum eingelöst werden. Eine Rückerstattung oder Teilauszahlung bei Nichtnutzung oder Stornierung ist ausgeschlossen. Eine Übertragung der nicht genutzten Tage auf ein neues Paket ist möglich.

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5.3 Für Paketbuchungen gilt folgende Zahlungsregelung:

  • Pakete mit bis zu 5 Tagen: Der gesamte Betrag wird im Voraus bezahlt;

  • Pakete über 5 Tage: 50% werden bei der Buchung bezahlt, die restlichen 50% sind fällig nach vollständiger Leistungserbringung oder spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Pakets, je nachdem, was früher eintritt.


5.4 Eine Verschiebung einzelner gebuchter Tage innerhalb des Paketzeitraums ist nach Verfügbarkeit und mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 7 Kalendertagen möglich.


5.5 Projekte, deren Umfang oder technischer Aufwand über ein Paket hinausgehen (z. B. längere Spielfilme, Serien,

Multiversionen oder technisch aufwendige Formate), gelten als Einzelprojekte und sind nicht mit Paketbuchungen kombinierbar. Der Auftragnehmer entscheidet dies nach der Prüfung des Materials.

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6. Feedback und Freigabe


6.1 Feedback und Freigaben erfolgen ausschliesslich schriftlich. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übermittlung einer Vorschauversion, gilt diese als genehmigt.


6.2 Bei Nachbesserungen gelten dieselben Rückmeldefristen wie bei der Erstfassung (5 Arbeitstage), andernfalls gilt die Version als genehmigt.

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6.3 Im vereinbarten Werkpreis sind maximal zwei Korrekturrunden enthalten. Weitere Bearbeitungen werden zusätzlich verrechnet. Eine Korrekturrunde umfasst die Sammlung und Umsetzung zusammenhängender, inhaltlich kohärenter Änderungswünsche durch den Auftraggeber. Einzelne Änderungswünsche, die separat oder nachträglich erfolgen, gelten je nach Umfang und Zeitpunkt als separate Korrekturrunde.

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7. Nutzungsrechte


7.1 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.


7.2 Die Nutzung selbstentwickelter LUTs, Grading-Presets oder Plug-ins durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich lizenziert wurden.


7.3 Jegliche nachträgliche Bearbeitung des finalen Looks (z. B. durch Filter, LUTs, Kontraständerung) durch den Auftraggeber oder Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.


7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das erstellte Werk sowie Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung (z.B. Website, Social Media, Showreel) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Verwendung erfolgt unter Rücksichtnahme auf vereinbarte Sperrfristen oder Embargos.


7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Veröffentlichung des finalen Werks angemessen (z.B. «Colorist») zu nennen, beispielsweise im Abspann, in Beschreibungstexten oder in den Credits, sofern dies dem Format und der Art der Veröffentlichung entspricht. Bei Online-Veröffentlichungen (z. B. auf Social Media, Webseiten oder Videoplattformen) soll nach Möglichkeit eine Verlinkung oder namentliche Erwähnung erfolgen, sofern dies technisch und redaktionell zumutbar ist.

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8. Haftungsausschluss und Gewährleistung


8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • Die Gesetzeskonformität oder Urheberrechtslage des vom Auftraggeber angelieferten Rohmaterials;

  • Verstösse gegen Drittrechte durch nachträgliche oder unautorisierte Änderungen des finalen Looks durch den Auftraggeber oder Dritte;

  • Eine Nutzung über den vereinbarten Verwendungszweck oder -umfang hinaus;

  • Qualitative Einschränkungen oder Projektverzögerungen infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Datenlieferung durch den Auftraggeber, insbesondere Mängel im angelieferten Ausgangsmaterial (z. B. falsche Belichtung, Farbraumfehler, beschädigte Dateien).


Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.


8.2 Jegliche Haftung wird, mit Ausnahme von Schäden, welche vorsätzlich oder mit grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers verursacht werden, i.S.v. Art. 100 OR wegbedungen.


8.3 Mängel müssen innert 10 Kalendertagen gemeldet werden.


8.4 Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung verpflichtet.


8.5 Die Haftung für Mangelfolgeschäden und reine Vermögensschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


8.6 Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bei versteckten Mängeln verjähren 1 Jahr nach Ablieferung.

 


9. Aufbewahrung


9.1 Der Master wird 5 Jahre ab Abnahme kostenlos aufbewahrt. Eine weitergehende Pflicht besteht nicht.


9.2 Der Auftraggeber muss den Master spätestens am letzten Tag der Aufbewahrungsfrist abholen. Erfolgt keine Vereinbarung über eine weitere Speicherung, ist der Auftragnehmer zur Löschung berechtigt. Die Verantwortung zur Datensicherung liegt beim Auftraggeber.


9.3 Rohmaterialien werden nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers aufbewahrt. Ansonsten steht es dem Auftragnehmer frei, diese aufzubewahren oder zu vernichten.


9.4 Zwischenversionen und temporäre Look-Varianten werden ohne gegenteilige Vereinbarung maximal 30 Tage gespeichert. Eine dauerhafte Archivierung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung geschuldet.

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10. Weitere Bestimmungen


10.1 Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung.


10.2 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Bern, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.


10.3 Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Diese AGB gehen etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.


10.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt eine der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommende gesetzliche Regelung. Dies gilt auch bei Vertragslücken. Anpassungen führen nicht zu einem Gewohnheitsrecht.

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